Das Bundesverfassungsgericht hat Ende April entschieden, dass der Gesetzgeber beim Klimaschutz über das Jahr 2030 hinausdenken und eine entsprechende Vorsorge treffen muss, um den nachfolgenden Generationen nicht die Hauptlasten bei der Emmissionsreduktion aufzubürden und so ihre Freiheit über Gebühr einzuschränken. Hier kann das Urteil nachgelesen werden.